Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren liegt das Ergebnis dieses Verfahrens allein in den Händen der beteiligten Parteien. Kein Richter entscheidet, sondern allein die Beteiligten!
Meditation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Vermeidung oder Regulierung von Konflikten. In diesem Verfahren sollten die Konfliktbeteiligten unter Hinzunahme eines neutralen und allpartailichen Dritten - des Mediators - versuchen, selbstbestimmte und von allen Beteiligten akzeptierte Problemlösungen zu erarbeiten.
Ziel der Meditation ist es, Lösungen zum allseitigen Nutzen zu erarbeiten, die von allen Beteiligten getragen werden und dadurch zu einer zukunftsorientierten und damit langfristigen "Befriedung" des Konfliktes führen.
Dieses Ziel wird daurch erreicht, dass die Konfliktparteien im Verlauf des Verfahrens unter Anleitung des Mediators (wieder) miteinander kommunizieren, selbständig und eigenverantwortlich mit ihrem (möglicherweise schon lange andauernden) Konflikt umgehen, um letztlich nach kreativen Lösungsmöglichkeiten zu forschen und diese umzusetzten.
Mediation wird bereits heute in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angewendet. Der Gesetzgeber ist zunehmend bemüht, in den entsprechenden Gesetzen Raum für die Durchführung von Mediationsverfahren zu schaffen.